Arbeitszeit

Im klassischen "Angestelltenbereich" legen die Mitarbeiter/innen die tägliche Arbeitszeit selbstverantwortlich und entsprechend des zu bewältigenden Arbeitsumfanges fest.
Der Arbeitsbeginn liegt variabel zwischen 7 und 9 Uhr,
das Arbeitsende entsprechend zwischen 15 und 18 Uhr.
Die Kernarbeitszeit erstreckt sich von 9 Uhr bis 15 Uhr. 
Im gewerblichen Bereich sowie bei Auszubildenden gelten entsprechend andere Regelungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 20 Stunden über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinaus über ein Zeitausgleichskonto Arbeitsstunden anzusammeln bzw. abzubauen, wodurch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet ist.